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Gemeindejugendrat (GJR)

Stellung und Aufgaben des GJR

Der GJR ist für die Leitung der Jugendarbeit und die Koordinierung der Auenjugend zuständig. Als Selbstverwaltungsgremium von uns Jugendlichen entscheidet der GJR unbeschadet der Rechte des GKR über sämtliche Belange der Auenjugend.

Dazu gehört unter anderem die Verwendung der Jugendräume und der Finanzmittel der Jugend ebenso wie die Ausrichtung der inhaltlichen und Öffentlichkeitsarbeit und die Entscheidung über Jugendveranstaltungen. Der GJR entscheidet über seine eigene Organisationsstruktur und wirkt bei Fragen des Gemeindeaufbaus mit – bei allen Fragen der Jugendarbeit berät er den Gemeindekirchenrat.

Die Vollmitglieder des Gemeindejugendrates (Stand: Februar 2023):
Florian P., Yassin H., Henry M., Anton M., Robin S., Juliane T., Clara M., Felix B., Elias A.

Vorstand des GJR

Zwei Personen bilden nach der Geschäftsordnung des GJR den Vorstand. Der Vorstand ist für die Sitzungsleitung, die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen und die Entscheidungen zwischen den Sitzungen zuständig.

Yassin Handke und Florian Pluntke bilden den aktuellen Vorstand
(Kontakt per E-Mail an gjr@auenkirche.de)

Ausschüsse

Für die Themen Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit hat der GJR jeweils als Arbeitsbereiche gegründet, in denen ständige Ausschüsse die Arbeit des GJR begleiten und wahrnehmen.

Der für die Finanzplanung zuständige Finanzausschuss besteht aus dem Kassenwart und dem Vorstand. Das Komitee für Öffentlichkeitsarbeit verwaltet die Internetauftritte der Auenjugend sowie den Instagram-Kanal.

Organisationsstruktur

Die Geschäftsordnung für den Gemeindejugendrat (GOGJR) regelt die Arbeitsabläufe des Gremiums und alle wesentlichen Fragen der Jugendarbeit in der Aue.